Allgemeine Geschäftsbedingungen
Innovative Tresor- und Sicherheitstechnik Christian Baldauf
I. Allgemeines
- Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen des Verkäufers, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich abgeändert wurden.
- Abweichende Bedingungen des Käufers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Verkäufer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
II. Angebot und Vertragsabschluss
- Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
- Mit seiner Bestellung gibt der Käufer ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt zustande durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Lieferung der Ware innerhalb von zwei Wochen.
- Nebenabreden, Änderungen und Zusicherungen bedürfen der Schriftform.
- Konstruktions- oder Formänderungen bleiben vorbehalten, sofern diese zumutbar sind und den Verwendungszweck nicht wesentlich beeinträchtigen.
- Werden nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers begründen, kann der Verkäufer Sicherheiten verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
III. Preise und Zahlungsbedingungen
- Alle Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
- Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- Skonto oder abweichende Zahlungsziele bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
- Bei Zahlungsverzug werden gesetzliche Verzugszinsen berechnet.
- Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt sind.
- Bei Lieferzeiten über vier Monate kann bei erheblichen Kostensteigerungen eine angemessene Preisanpassung verlangt werden.
IV. Lieferzeit
- Liefertermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert wurden.
- Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse verlängern die Lieferfrist angemessen.
V. Eigentumsvorbehalt
- Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen Eigentum des Verkäufers.
- Weiterveräußerung ist nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zulässig. Forderungen aus Weiterveräußerung werden zur Sicherung abgetreten.
- Zugriffe Dritter auf Vorbehaltsware sind unverzüglich mitzuteilen.
- Bei Zahlungsverzug kann der Verkäufer Herausgabe der Ware verlangen.
VI. Gewährleistung
- Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
- Offensichtliche Mängel sind unverzüglich anzuzeigen.
- Der Verkäufer ist berechtigt, zunächst nachzubessern oder Ersatz zu liefern.
- Schlägt die Nacherfüllung fehl, stehen dem Käufer die gesetzlichen Rechte zu.
- Gewährleistung entfällt bei unsachgemäßer Behandlung oder natürlichem Verschleiß.
- Für Instandsetzungen, die auf Wunsch des Käufers nicht den anerkannten Regeln der Technik entsprechend vorgenommen werden, wird keine Gewähr geleistet.
VII. Haftung
- Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
- Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
- Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
VIII. Gerichtsstand und Recht
- Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers, soweit gesetzlich zulässig.
- Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Verkäufers.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
IX. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.