Allgemeine Geschäftsbedingungen

Innovative Tresor- und Sicherheitstechnik Christian Baldauf

I. Allgemeines

  1. Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und Leistungen des Verkäufers, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich abgeändert wurden.
  2. Abweichende Bedingungen des Käufers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Verkäufer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.

II. Angebot und Vertragsabschluss

  1. Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
  2. Mit seiner Bestellung gibt der Käufer ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt zustande durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Lieferung der Ware innerhalb von zwei Wochen.
  3. Nebenabreden, Änderungen und Zusicherungen bedürfen der Schriftform.
  4. Konstruktions- oder Formänderungen bleiben vorbehalten, sofern diese zumutbar sind und den Verwendungszweck nicht wesentlich beeinträchtigen.
  5. Werden nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers begründen, kann der Verkäufer Sicherheiten verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

III. Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Alle Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
  2. Rechnungen sind sofort ohne Abzug fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
  3. Skonto oder abweichende Zahlungsziele bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
  4. Bei Zahlungsverzug werden gesetzliche Verzugszinsen berechnet.
  5. Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt sind.
  6. Bei Lieferzeiten über vier Monate kann bei erheblichen Kostensteigerungen eine angemessene Preisanpassung verlangt werden.

IV. Lieferzeit

  1. Liefertermine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert wurden.
  2. Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder unvorhersehbarer Ereignisse verlängern die Lieferfrist angemessen.

V. Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen Eigentum des Verkäufers.
  2. Weiterveräußerung ist nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zulässig. Forderungen aus Weiterveräußerung werden zur Sicherung abgetreten.
  3. Zugriffe Dritter auf Vorbehaltsware sind unverzüglich mitzuteilen.
  4. Bei Zahlungsverzug kann der Verkäufer Herausgabe der Ware verlangen.

VI. Gewährleistung

  1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte.
  2. Offensichtliche Mängel sind unverzüglich anzuzeigen.
  3. Der Verkäufer ist berechtigt, zunächst nachzubessern oder Ersatz zu liefern.
  4. Schlägt die Nacherfüllung fehl, stehen dem Käufer die gesetzlichen Rechte zu.
  5. Gewährleistung entfällt bei unsachgemäßer Behandlung oder natürlichem Verschleiß.
  6. Für Instandsetzungen, die auf Wunsch des Käufers nicht den anerkannten Regeln der Technik entsprechend vorgenommen werden, wird keine Gewähr geleistet.

VII. Haftung

  1. Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für Schäden aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
  2. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
  3. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

VIII. Gerichtsstand und Recht

  1. Erfüllungsort ist der Sitz des Verkäufers, soweit gesetzlich zulässig.
  2. Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Verkäufers.
  3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

IX. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.